Ein Logo für ein Unternehmen namens Mediabros.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von MediaBros. GmbH


1. Anwendungsbereich und Grundlagen


1.1. Anwendungsbereich

Ist nichts anderes schriftlich vereinbart, gelten für alle Werbeaufträge und die damit verbundenen Dienstleistungen ausschliesslich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) von MediaBros. GmbH (nachfolgend MediaBros genannt). Die AGB von Vertragspartnern werden ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn diese ausschliessliche Geltung beanspruchen.


1.2. Definition

Als Werbeauftrag gemäss diesen AGB gelten alle Verträge zwischen MediaBros und einem Werbeauftraggeber, deren Inhalt und Leistungen in der Offerte bzw. Auftragsbestätigung näher umschrieben sind. Als Werbeauftraggeber gelten Werbetreibende oder deren Agenturen.


1.3. Bestimmungen für Agenturen

MediaBros nimmt Werbeaufträge von Agenturen nur entgegen, wenn diese den Namen des Werbetreibenden offenlegen. Wird der Werbeauftraggeber von einer Agentur vertreten, kann sich der Werbeauftraggeber nur durch Zahlung an MediaBros von seiner Zahlungspflicht befreien.


1.4. MediaBros

MediaBros handelt auf eigene Rechnung und in eigenem Namen. Zu diesem Zweck schliesst MediaBros in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Verträge mit den Werbeträgern ab. Ausnahmen können z. B. bei Google Ads, Meta und vergleichbaren Medien gelten.


1.5. Beizug Dritter

MediaBros ist jederzeit berechtigt, Dritte zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten beizuziehen.


1.6. Vertraulichkeit

MediaBros verpflichtet sich, alle mündlichen, schriftlichen oder auf sonstigem Weg erhaltenen Informationen über den Werbeauftraggeber vertraulich zu behandeln und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Vertraulich gelten alle Informationen, die nicht öffentlich zugänglich sind und das Geschäftsgeheimnis des Werbeauftraggebers betreffen. Diese Daten werden ausschließlich zur Erfüllung des Werbeauftrags verwendet.


2. Abschluss des Werbevertrages


2.1. Zustandekommen

Offerten von MediaBros sind unverbindlich. Ein Werbeauftrag kommt zustande, wenn MediaBros eine Auftragsbestätigung vom Werbeauftraggeber oder der Agentur erhält. Diese Auftragsbestätigung ist auch dann gültig, wenn sie per E-Mail und ohne Unterschrift an MediaBros gesendet wird. Mit Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten oder spätestens dem Beginn der Kampagne kommt der Werbeauftrag in jedem Fall zustande. Die Auslieferung ersetzt in diesen Fällen die unterschriebene Auftragsbestätigung.


2.2. Vorbehalte

Die Bestimmungen über Preisänderungen in Ziff. 4.2 bleiben vorbehalten.


2.3. Anlieferung der Grundlagenmaterialien

Der Werbeauftraggeber ist verpflichtet, MediaBros das für die Distributionsform (Aufschaltung, Ausstrahlung etc.) der Werbung notwendige Grundlagenmaterial (insbesondere Werbemittel und -motive, Grafiken, Texte und Videos) in dem von MediaBros verlangten Format bis spätestens zu den unten aufgeführten Terminen vor dem bestätigten Distributionstermin, auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen:

  • 10 Werktage für Banner, Landingpages, Bildmaterial, Texte, Grafiken und Videos.
  • Im Einzelfall können die Vorlaufzeiten aufgrund von speziellen Bestimmungen abweichen. MediaBros informiert in einem solchen Fall den Werbeauftraggeber zeitnah.


2.4. Freigabe der Werbemittel

Sofern nicht anders vereinbart, gelten die von MediaBros gestalteten Werbemittel ohne Prüfung durch den Werbeauftraggeber als abgenommen. Verlangt der Werbeauftraggeber eine Abnahme der Werbemittel, behält sich MediaBros das Recht vor, marginale Anpassungen (z. B. zur Performance-Verbesserung) auch nachträglich, ohne weitere Prüfung durch den Werbeauftraggeber, vorzunehmen.


2.5. Recht auf Ablehnung

MediaBros sowie die Werbeträger behalten sich auch bei rechtsverbindlichen Werbeaufträgen vor, vom Werbeauftraggeber gelieferte Werbemittel aus rechtlichen, sittlichen, diskriminierenden oder ähnlichen Gründen abzulehnen. MediaBros ist insbesondere dazu berechtigt, Werbemittel wegen deren Herkunft, Inhalt, Form oder technischer Qualität abzulehnen.


3. Ausführung des Werbevertrages


3.1. Grundlagen

Ein von MediaBros rechtswirksam abgeschlossener Werbeauftrag verpflichtet MediaBros zur Ausführung des Auftrags gemäss der Auftragsbestätigung bzw. bestätigten Offerte.


3.2. Distribution

Sofern nicht anders vereinbart, ist MediaBros frei in der Wahl der Distributionskanäle zur Erreichung der Kampagnenziele.


3.3. Messung der Leistung

Für die Messung der von MediaBros erbrachten Leistungen ist ausschliesslich das von MediaBros verwendete Analyse- und Tracking-Programm massgebend. Die Messung der quantitativen und qualitativen Leistung erfolgt, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wird, nach den branchenüblichen KPI (Key Performance Indikatoren) wie Ad-Impressions, Clicks, CTR (Click-Through-Rate), Conversions, Engagement- und/oder Conversion Rate etc., gemäss detailliertem Endreporting und/oder dem von MediaBros online zur Verfügung gestellten Analyse- und Reporting-Dashboard.


3.4. Mängel

Wird die Anzahl der vereinbarten Menge wegen höherer Gewalt (auch technische Störungen) oder anderer von MediaBros nicht zu vertretender Umstände nicht innerhalb der Kampagnendauer erreicht, kann MediaBros in Absprache mit dem Werbeauftraggeber die Laufzeit der Kampagne verlängern. MediaBros informiert den Werbeauftraggeber bei erheblichen Verschiebungen. Sofern der Werbeauftraggeber dieser Ankündigung nicht unverzüglich (1 Arbeitstag) schriftlich widerspricht, gilt dies als sein Einverständnis.


3.5. Lieferfristen und höhere Gewalt

MediaBros bemüht sich, die von ihr genannten Lieferfristen einzuhalten, auch bei nicht vorhersehbaren Schwierigkeiten, jedoch ohne dafür eine rechtliche Gewährleistung zu übernehmen. Dies gilt insbesondere für Verzögerungen durch Lieferanten, Fälle höherer Gewalt (z. B. Mobilmachung, Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien) sowie andere nicht durch MediaBros verschuldete Umstände. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt voraus, dass der Werbeauftraggeber seine allfälligen Obliegenheiten, wie z. Bsp. die rechtzeitige Anlieferung von Grundlagenmaterialien, fristgerecht erfüllt. Für Lieferverzögerungen können keine Konventionalstrafen oder ähnliche Ansprüche geltend gemacht werden.


3.6. Daten, Laufzeit & Bestimmungen

Bei der Distribution werden Cookies und andere Tracking-Technologien eingesetzt, die Daten über Laufzeit, Click-Verhalten sowie die Anzahl der Banner-Einblendungen eines einzelnen Werbemittels pro User enthalten können. Diese Informationen werden z. Bsp. für Frequency Capping und/oder Interessens- und Verhaltenstargeting sowie Re-Targeting eingesetzt, um die Kampagneneffizienz zu erhöhen. Zudem können solche Daten von MediaBros zu Analyse-Zwecken verwendet werden. MediaBros kann vom User eingegebene Daten analysieren und aggregieren, um die Qualität der Kampagnen zu kontrollieren, die Echtheit der Daten zu validieren und bestehende Datensätze zu ergänzen. Diese Daten sind Eigentum von MediaBros und werden ohne bestimmte Laufzeit gespeichert.


4. Preise


4.1. Grundlagen

Sämtliche von MediaBros publizierten oder offerierten Preise sind individuell auf einen spezifischen Auftrag definiert. Der Kampagnenpreis enthält keine zusätzlichen Kosten, insbesondere keine Produktionskosten, sofern nicht anders schriftlich offeriert. Allfällige zusätzliche Kosten stellt MediaBros gesondert in Rechnung, und diese sind vom Werbeauftraggeber zu bezahlen. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer bzw. jeder anderen anfallenden Steuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.


4.2. Preisänderungen

Änderungen der publizierten oder offerierten Preise sind jederzeit möglich. Für rechtsgültig zustande gekommene Werbeaufträge sind Preisänderungen nur wirksam, wenn sie von MediaBros mindestens 10 Kalendertage vor Beginn der Kampagne angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Werbeauftraggeber ein Rücktrittsrecht zu, das innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich ausgeübt werden muss. Ohne gegenteilige Mitteilung des Werbeauftraggebers ist MediaBros berechtigt, die Kampagne mit den neuen Preisen auszuführen.


4.3. Offerten

Offerten von MediaBros sind unverbindlich und haben in der Regel eine Gültigkeit von 30 Tagen nach Ausstellung. Änderungen im Produktsortiment, der Dienstleistung, der Produktbenennung, dem Produktumfang und der Produktstrategie unserer Lieferanten bleiben vorbehalten.


5. Rabatte, Kommissionen und Zahlungsbedingungen


5.1. Rabatte

MediaBros kann unter ausdrücklichem Verweis auf Ziff. 5.4 dieser AGB auf die publizierten Tarife Nachlässe in Form von Rabatten oder anderen Vergünstigungen gewähren.


5.2. Fix-Rabatte

Feste Jahresabschluss-Rabatte und Konzern-Rabatte gewährt MediaBros ausschliesslich im Fall einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung bei Vertragsschluss.


5.3. Beraterkommission/Werbeagentur-vergütung, weitere Agenturentschädigungen

Agenturen erhalten, sofern sie ihre Kunden beraten und entsprechende Dienstleistungen erbringen und dies nachweisen können, eine Beraterkommission (Werbeagenturvergütung). Der Werbeauftraggeber ist damit einverstanden, dass MediaBros die Agenturen für speziell zwischen MediaBros und den Agenturen vereinbarten Leistungen, die bei MediaBros zu einer Aufwandsminderung oder Risikominimierung führen, direkt entschädigen kann.


5.4. Gewährleistung von Agenturen

Agenturen sichern MediaBros die rechtmässige Verwendung der ihnen gewährten Rabatte und Vergütungen zu. Agenturen sichern MediaBros insbesondere zu, dass die Gewährung und Auszahlung der Rabatte und Vergütungen nicht zu einer Rechts- oder Vertragsverletzung durch die Agentur führt. Die Agentur sichert MediaBros weiter zu, dass sie ihre Kunden vorgängig, vollständig und transparent über die ihr gegenüber gewährten Rabatte und Vergütungen informiert und dass sie sämtliche Rabatte und Vergütungen ihren Kunden weitervergütet, soweit die vertragliche Beziehung zwischen der Agentur und dem Werbeauftraggeber (Kunde der Agentur) nichts anderes vorsieht.


5.5. Akontozahlungen

Bei Werbeaufträgen mit einem Auftragsvolumen von über CHF 10’000 wird bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in Höhe von 30% fällig. Kampagnenbudgets sind grundsätzlich spätestens zum Kampagnenstart vollständig zu begleichen.


5.6. Projektpausen

Ruht ein Werbeauftrag aufgrund von Verzögerungen durch den Werbeauftraggeber für länger als 30 Tage, ist MediaBros berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen vollständig abzurechnen.


6. Zahlungsbedingungen


6.1. Rechnungsstellung

MediaBros stellt ihre Leistungen grundsätzlich nach erfolgter Distribution in Rechnung. MediaBros behält sich vor, Distributionen, die ein oder mehrere Monatsende/n überschreiten, monatlich per Ende Monat oder quartalsweise in Rechnung zu stellen. Es liegt im Ermessen von MediaBros, eine Distribution nur nach erfolgter Vorkasse zu starten.


6.2. Fälligkeit

Sämtliche Forderungen von MediaBros sind ab dem Rechnungsausstellungsdatum fällig und spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu bezahlen.


6.3. Rechte bei Zahlungsverzug und Zahlungsschwierigkeiten

Bei Zahlungsverzug ist MediaBros berechtigt, Verzugszinsen von 5 % auf den Rechnungsbetrag zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird vorbehalten. Bei Zahlungsverzug des Werbeauftraggebers oder im Falle von bekannten Zahlungsschwierigkeiten des Werbeauftraggebers bei Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, ist MediaBros berechtigt, die weitere Distribution von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen des Werbeauftraggebers abhängig zu machen oder die Distribution zu unterlassen.


7. Gewährleistung und Haftung von MediaBros


7.1. Gewährleistung

MediaBros gewährleistet eine den gegebenen technischen Voraussetzungen entsprechende, bestmögliche Erfüllung des Werbeauftrags.


7.2. Haftung

MediaBros und die Werbeträger haften für etwaige Schäden im Zusammenhang mit dem Werbeauftrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Hilfspersonen ist auf Vorsatz beschränkt. Eine weitergehende Haftung, insbesondere eine Haftung für leichte oder mittlere Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen. MediaBros übernimmt keine Haftung für mittelbare Schäden, einschliesslich entgangenem Umsatz oder Gewinn oder anderen Folgeschäden. In jedem Fall ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Eintritt MediaBros bei Vertragsschluss vernünftigerweise rechnen musste. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.


7.3. Freistellung

Sollte MediaBros und/oder ein Werbeträger wegen der Distribution einer Werbeform, insbesondere wegen deren Inhalt, von Dritten aus urheber-, wettbewerbsrechtlichen oder sonstigen Gründen in Anspruch genommen werden, stellt der Werbeauftraggeber MediaBros und/oder den Werbeträger von sämtlichen daraus entstehenden Ansprüchen auf erstes Anfordern frei. Der Werbeauftraggeber verpflichtet sich, MediaBros und/oder dem Werbeträger sämtliche Kosten (einschliesslich Schadenersatzleistung), die aus der Prozessführung entstehen, zu ersetzen. MediaBros verpflichtet sich, eine allfällige aussergerichtliche Einigung mit einem Dritten nur mit vorgängiger Zustimmung des Werbeauftraggebers abzuschliessen.


7.4. Datensicherung

Der Werbeauftraggeber ist für die regelmässige Datensicherung sämtlicher ihm von MediaBros zur Verfügung gestellter Daten oder Plattformen verantwortlich. Unterlässt der Werbeauftraggeber diese Sicherung, ist er ausschliesslich für allfällige Datenverluste verantwortlich. MediaBros übernimmt keine Haftung für Schäden (einschliesslich Viren), die dem Werbeauftraggeber durch Missbrauch der Verbindung durch Dritte zugefügt werden.


8. Haftung und Rechtsgewährleistung des Werbeauftraggebers


8.1. Haftung

Der Werbeauftraggeber bzw. die Agentur, sofern diese in eigenem Namen und auf eigene Rechnung handelt, haften gegenüber MediaBros für Schäden, die sie schuldhaft durch Mangelhaftigkeit, Verzug oder Nichterfüllung ihrer vertraglichen Pflichten verursachen. Kann die Distribution aus Umständen, die der Werbeauftraggeber zu vertreten hat, nicht vollzogen werden, ist MediaBros berechtigt, dem Werbeauftraggeber die für die Kampagne gemäss Auftragsbestätigung geschuldete Vergütung analog den Bestimmungen über die Konventionalstrafe (Ziff. 9.2) in Rechnung zu stellen. Dem Werbeauftraggeber stehen keine Ersatzansprüche zu.


8.2. Rechtsgewährleistung

Der Werbeauftraggeber ist dafür verantwortlich und sichert zu, dass er über sämtliche zur Distribution der Werbeformen in den entsprechenden Werbeträgern erforderlichen Rechte, insbesondere Urheber- und Markenrechte, verfügt und räumt MediaBros mit Abschluss des Werbeauftrags die zur Erfüllung des Werbeauftrags erforderlichen Nutzungs- und Bearbeitungsrechte ein. Der Werbeauftraggeber und/oder die Agentur, sofern diese in eigenem Namen und auf eigene Rechnung handelt, ist dafür verantwortlich und sichert zu, dass die Werbemittel, -formen und -inhalte weder direkt noch indirekt (d. h. insbesondere über eine Verlinkung zu weiteren Inhalten und Plattformen) gegen Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Namens-, Persönlichkeits- oder Markenrechte, verletzen, noch gegen wettbewerbsrechtliche (UWG, PBV) und weitere Bestimmungen (wie Lotterie-, Spielbanken-, Straf-, Heilmittel-, Alkohol-, Lebensmittelgesetze usw.) und Grundsätze (wie die Grundsätze der Lauterkeitskommission) der Schweiz verstossen.


8.3. Freistellung

Sollte MediaBros und/oder ein Werbeträger wegen der Distribution einer Werbeform, insbesondere wegen deren Inhalt, von Dritten aus urheber-, wettbewerbsrechtlichen oder sonstigen Gründen in Anspruch genommen werden, stellt der Werbeauftraggeber MediaBros und/oder den Werbeträger von sämtlichen daraus entstehenden Ansprüchen auf erstes Anfordern frei. Der Werbeauftraggeber bzw. die Agentur verpflichtet sich, MediaBros und/oder dem Werbeträger sämtliche Kosten (einschliesslich Schadenersatzleistung), die aus der Prozessführung entstehen, zu ersetzen. MediaBros verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, eine allfällige aussergerichtliche Einigung mit einem Dritten nur mit vorgängiger Zustimmung des Werbeauftraggebers oder der Agentur abzuschliessen.


8.4. Werbemittel

Der Werbeauftraggeber ist dafür verantwortlich und sichert zu, dass alle von ihm gelieferten Werbemittel (z. B. Grafiken, Texte, Videos) weder direkt noch indirekt (insbesondere über Verlinkungen) Rechte Dritter, wie Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte, verletzen. Ebenso sichert der Werbeauftraggeber zu, dass die Werbemittel gegen keine wettbewerbsrechtlichen, strafrechtlichen oder sonstigen gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz verstossen.


8.5. Nutzungsrechte an Werbemitteln

Alle Rechte an den von MediaBros erstellten oder bearbeiteten Werbemitteln (z. B. Grafiken, Videos, Texte) verbleiben bei MediaBros, bis der Werbeauftraggeber die volle Vergütung geleistet hat. Nach vollständiger Zahlung erhält der Werbeauftraggeber die nicht ausschliesslichen Nutzungsrechte, die zur Durchführung der vereinbarten Kampagne erforderlich sind. MediaBros behält sich das Recht vor, die Werbemittel für eigene Zwecke zu nutzen oder weiterzuentwickeln, sofern keine vertraglich anderslautenden Vereinbarungen bestehen.


9. Rücktrittsmöglichkeiten


9.1. Rücktrittsrecht

MediaBros kann von rechtsverbindlich angenommenen Werbeaufträgen jederzeit sofort zurücktreten. In diesen Fällen sind Ansprüche des Werbeauftraggebers ausgeschlossen.


9.2. Werbeauftraggeber, Konventionalstrafe

Ein Rücktritt seitens des Werbeauftraggebers ist nur wirksam, wenn und sobald MediaBros ihm ausdrücklich und schriftlich oder per E-Mail zugestimmt hat. Innerhalb der letzten 10 Kalendertage vor Beginn der Distribution ist ein Rücktritt des Werbeauftraggebers nur gegen eine prozentuale Entschädigung (Konventionalstrafe) gemessen am Nettowert des jeweiligen Werbeauftrags möglich:

  • Zwischen 10 und 4 Kalendertage: 50%
  • Weniger als 4 Kalendertage: 100%
  • Nach Beginn: 100%
  • Die Beträge verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer; anwendbar sind die Zahlungsbedingungen gemäss Ziff. 6 AGB.


9.3. Vertragsdauer und Kündigung

Für langfristige Werbeabonnements oder wiederkehrende Kampagnen gilt eine Mindestvertragsdauer von 12 Monaten. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer wird der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr verlängert, sofern nicht mindestens 30 Tage vor Ende der Vertragsdauer von einer Partei schriftlich gekündigt wird.


10. Schlussbestimmungen


10.1. Anwendbares Recht

Auf die vorliegenden AGB sowie auf sämtliche mit MediaBros abgeschlossenen Werbeaufträge oder andere Geschäfte findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung, unter Ausschluss der Bestimmungen über das internationale Privatrecht.


10.2. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus diesen AGB sowie den ihnen zugrundeliegenden Werbeaufträgen oder anderen Geschäften ist unter Vorbehalt der gesetzlichen Rechtsmittel ausschliesslich das Handelsgericht des Kantons Zürich zuständig.


10.3. Schriftlichkeitsvorbehalt

Sämtliche Änderungen, Ergänzungen sowie Nebenabreden und die Aufhebung dieser AGB bedürfen der Schriftform.


10.4. Änderung AGB

MediaBros ist berechtigt, ihre AGB jederzeit zu ändern. Änderungen der AGB werden 10 Werktage vor deren Inkrafttreten auf der Website www.mediabros.ch publiziert. Werbeauftraggeber mit laufenden Verträgen werden bei solchen Änderungen vorab elektronisch darüber in Kenntnis gesetzt.


10.5. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.


10.6. Verrechnungsausschluss

Der Werbeauftraggeber verzichtet zum Voraus auf die Verrechnung allfälliger Forderungen gegenüber MediaBros, es sei denn, diese sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.


10.7. Support und Service

Soweit kein dauerhafter Supportvertrag vereinbart ist, hat der Werbeauftraggeber keinen Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit von Supportleistungen (z. B. für Kampagnenmanagement oder Reporting). Der Werbeauftraggeber sollte vor dem Beginn einer Supportsitzung eine Datensicherung vornehmen, da aufgrund von Wartungsarbeiten mit einem Datenverlust gerechnet werden kann. MediaBros übernimmt keine Gewähr dafür, dass dem Werbeauftraggeber durch den Support tatsächlich geholfen wird. Die Gebühren für Supportleistungen sind gemäss unseren Stundentarifen zu zahlen. Serviceleistungen ausserhalb der Geschäftszeiten (Montag – Freitag, 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:30 Uhr) werden mit einem Zuschlag von 50% verrechnet. Bei Sonn- und Feiertagen ergibt sich ein Zuschlag von 100 %.


11. Film-, Foto- und Werbemittel-Produktion (optional)


Falls MediaBros Werbematerialien wie Werbemittel, Landingpages, Videos oder Fotos für Kampagnen produziert, können folgende Regelungen hinzugefügt werden:


11.1. Eigentum und Nutzungsrechte

Das Eigentum an allen während einer Produktion entstandenen Rohmaterialien, einschliesslich Konzepten und Drehbüchern, verbleibt bei MediaBros. Der Rechtserwerb durch den Werbeauftraggeber umfasst, soweit nichts anderes vereinbart ist, das Recht, die Produkte uneingeschränkt für die vereinbarte Kampagne zu nutzen. Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Produktionskosten erhält der Werbeauftraggeber die nicht ausschliesslichen Nutzungsrechte. Sollten die Produktionskosten durch zusätzliche Wünsche oder Mehraufwand überschritten werden, wird MediaBros den Werbeauftraggeber frühzeitig darüber informieren.


© März 2025 MediaBros. GmbH

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